Bei eisiger Kälte können Eisplatten auf den Dächern von Fahrzeugen oder Lkw-Anhängern zur ernsthaften Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden. Obwohl Fahrer dazu verpflichtet sind, das gefrorene Wasser vor Fahrtantritt zu entfernen, gibt es immer wieder Unfälle. Aber wie sollten Sie sich in einem solchen Fall verhalten?
Fast jeder Autofahrer hat es schon einmal erlebt: Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt fallen, kommt es vermehrt zu Eisbildung auf Fahrzeugdächern, insbesondere auf denen von Lkw. Die großen Planen der Anhänger sind oft uneben – es bilden sich Wasserpfützen, die bei niedrigen Temperaturen zu Eisplatten gefrieren. Fährt der Lkw dann in eine Kurve oder beschleunigt auf der Autobahn, lösen sich die Eisbrocken und fallen auf die Fahrbahn – in schlimmeren Fällen krachen sie auf die Windschutzscheibe des nachfolgenden Fahrzeugs.
Abstand halten und nicht ausweichen
Aber wie sollten Sie mit der unvorhersehbaren Gefahr umgehen? Der ADAC rät bei winterlichen Verhältnissen dazu, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Lkw zu halten und jederzeit mit herunterfallenden Eisstücken zu rechnen. Überhastete Reaktionen und hektisches Ausweichen sind jedoch nicht angebracht, denn die Gefahr mit einem anderen Fahrzeug zu kollidieren ist dabei sehr hoch. Notfalls sollten Sie sogar eine Kollision mit dem Eis riskieren. Das Verhalten am Steuer ähnelt dabei stark jenem, das auch bei drohenden Unfällen mit Wild angebracht ist.
Denken Sie außerdem daran, dass es selten bei einem einzelnen Bruchstück bleibt. Auf einer Lkw-Plane können sich über Nacht um die einhundert Liter Wasser ansammeln – oft fallen deshalb mehrere Eisplatten nacheinander vom Dach. Obwohl Lkw- und auch Autofahrer gesetzlich dazu verpflichtet sind, Eis- und Schneereste vom Fahrzeug zu entfernen, gibt es immer wieder Unfälle, deren Auslöser die gefährlichen Eisbomben sind. Für Lkw-Fahrer stehen an vielen Rasthöfen sogar Gerüste bereit, um die Dächer gefahrlos enteisen zu können. Bei Missachtung dieser Pflicht drohen bis zu 120 Euro Strafe und ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister.
Haftpflichtversicherung springt bei Eisplatten ein
Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen von einem Eisstück getroffen werden und Ihr Pkw nimmt dabei Schaden, können Sie sich an die Haftpflichtversicherung des Verursachers wenden. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie sich das Kennzeichen des Autos oder des Lkw merken. Das gelingt in vielen Fällen nicht, da ein auf der Windschutzscheibe landendes Eisstück nicht selten zu einem kurzen Schock des Fahrers führt. Dennoch sollten der Ort und die Zeit des Unfalls notiert werden, Mitfahrer können zudem als Zeugen nützlich sein. Lkw-Fahrer bemerken in einem solchen Fall nur äußerst selten, dass sich Eisplatten vom eigenen Truck gelöst haben.
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) informiert, dass ein Schaden an der Windschutzscheibe, entstanden durch herunterfallendes Eis, durch die Teilkaskoversicherung übernommen wird. Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, sind auch alle darüber hinausgehenden Schäden am Fahrzeug abgedeckt. Wenn Sie beim Versuch auszuweichen einen anderen Verkehrsteilnehmer streifen und beschädigen, springt Ihre eigene Haftpflichtversicherung ein. Die Schäden an Ihrem eigenen Wagen kann in diesem Fall allerdings nur eine Vollkasko ausgleichen.
Verursacher steht voll in der Verantwortung
Ganz allgemein sollte jeder Pkw- und Lkw-Fahrer sich seiner Verantwortung bewusst werden. Denn das Fehlverhalten (Fahrzeug nicht von Eis befreit) stellt laut Landesverkehrswacht Niedersachsen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, es kann bei einem Unfall zum Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung und im Extremfall sogar zum Tatbestand der fahrlässigen Tötung führen. Darüber hinaus können Sie sogar der Fahrerflucht bezichtigt werden, wenn Sie sich von der Unfallstelle entfernen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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