Göttingen (dpa/tmn) - Wer online ein gebrauchtes Fahrrad kaufen will, sollte auf Angebote aus der Nähe des Wohnortes setzen. "Fotos und Beschreibungen sind oft nicht aussagekräftig genug und können eine Probefahrt schon gar nicht ersetzen", sagt Thomas Geisler vom Pressedienst Fahrrad (pd-f).

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Bei einer Besichtigung vor Ort sollten Interessenten dann Rahmen und Gabel genau auf Beschädigungen prüfen. Wer sein Rad verkaufen will, lässt sich für die Dauer der Probefahrt den Personalausweis oder ein gleichwertiges Pfand geben, rät Geisler.

In der Regel gelten auch bei Gebrauchtwaren zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Händler können diese auf ein Jahr beschränken, Privatleute können sie gänzlich ausschließen. Das sollten diese auch tun, rät Geisler - sonst könnten private Verkäufer zwei Jahre lang für Reklamationen aufkommen. Dazu wählen sie eine Formulierung wie "Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft".  © dpa

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