Zu hohe Geschwindigkeiten gehören zu den häufigsten Gründen für Bußgelder und Fahrverbote. Wer geblitzt wurde, muss sich jedoch nicht immer mit den folgenden Bescheiden abfinden. Nicht selten bestehen Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Wer Fehler nachweist, kann den Bescheid mit Aussicht auf Erfolg anfechten.
Wer Post wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommt, ist in guter oder zumindest zahlreicher Gesellschaft. Denn im zuletzt betrachteten Jahr 2016 wurden gut drei Millionen Bußen wegen Geschwindigkeitsübertretung in Flensburg erfasst. Das sind fast zwei Drittel der erfassten 4,7 Millionen Verkehrsverstöße insgesamt.
Anhörungsbogen vor dem Bußgeldbescheid
Wer es selbst zu eilig hat und eine Radarfalle durchfährt, erhält zunächst von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen samt Beweisfoto. Mit dem wird geprüft, ob der Fahrzeughalter selbst am Steuer gesessen hat. Wer dem widersprechen will, muss jetzt handeln. Folgt auf dieses Schreiben kein Widerspruch, erhält der Fahrzeughalter den Bußgeldbescheid. Spätestens dann muss er entscheiden, ob er Einspruch einlegt.
Die Überprüfung solcher Bescheide ist letztlich eine Sache für Anwälte. Doch einige Merkmale des Bescheides geben auch dem juristischen Laien erste Anhaltspunkte, ob es sich lohnen könnte, Widerspruch einzulegen – und vielleicht einen Anwalt einzuschalten.
Fahrerbild genau prüfen
Einen strittigen Punkt stellt oft das Foto des Fahrers dar. Manchmal lässt sich das Gesicht nicht eindeutig erkennen, etwa weil es gerade verdeckt ist. Zwar gilt ein Bußgeldbescheid auch ohne Foto. Doch vor Gericht stellt das Bild oft das einzige Beweismittel dar, um den Fahrer zu ermitteln. Deswegen ist ein schlechtes Bild ein guter Anfechtungsgrund.
Formale Angaben wichtig für Gültigkeit
Auch wenn als Beweisfoto ein gestochen scharfes Porträt vorliegt, gilt der Bescheid nur, wenn alle formalen Angaben enthalten sind. Welche das sind, steht in § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz.
Erforderlich sind Angaben zur Person des Betroffenen, der Verteidiger (falls vorhanden), Benennung der Tat mit Zeit und Ort, gegen welche Vorschriften verstoßen wurde, die Beweismittel, die Geldbuße und die Nebenfolgen (Punkte und Fahrverbote). Daneben ist noch eine Rechtsbelehrung erforderlich, etwa der Hinweis auf eine mögliche Erzwingungshaft bei Nichtzahlung.
Fehlen solche Angaben, könnte das Bußgeld aus formalen Gründen anfechtbar sein.
Fehler bei der Technik können Messungen verfälschen
Der Bußgeldbescheid ist nur gültig, wenn die Messung mit geeichten Geräten durchgeführt wurde. Auch kann es zu Messfehlern wegen fehlerhafter Aufstellung kommen. Zudem muss nachweisbar sein, dass die Polizeibeamten eine Schulung für das verwendete Gerät erhalten haben. Trifft etwas davon nicht zu, lässt sich der Bescheid anfechten.
Diese Details gehen allerdings aus dem Schreiben an den Beschuldigten nicht hervor. Sie stehen in der zugehörigen Akte, die nur Anwälte einsehen können. Wer also prüfen will, ob die Messung korrekt war, muss damit einen Rechtsbeistand beauftragen.
Widerspruchsfrist muss eingehalten werden
Eine eventuelle Anfechtung des Bußgeldbescheids muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sonst wird er rechtskräftig. Der Widerspruch kann in einfacher Form und ohne genaue juristische Begründung erfolgen. Ob sich ein Widerspruch lohnt, sollten betroffene Fahrer genau abwägen.
Denn nach einer zwischenzeitlichen Prüfung durch die Behörde kommt es zu einer Hauptversammlung vor Gericht. Wird der Widerspruch dort zurückgewiesen, müssen die Fahrer zusätzlich zum Bußgeld das Honorar des Anwalts und die Kosten des Gerichtsverfahrens begleichen.
Manchmal ist ein Gerichtstermin aber sinnvoll, obwohl die Beklagten ihren Verkehrsverstoß einräumen. Denn den Bußgeldbehörden sind bei der Bestimmung von Geldbußen und Nebenstrafen enge Grenzen gesetzt. Gerichte haben dagegen größeren Spielraum bei ihren Entscheidungen. Wenn es etwa um ein existenzbedrohendes Fahrverbot geht, könnten bestimmte Umstände die Gerichte zu milderen Maßnahmen veranlassen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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