Laut des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entstand den Autoversicherern im vergangenen Jahr ein Schaden von knapp 520 Millionen Euro durch aufgebrochene und gestohlene Fahrzeuge. Zwar seien die absoluten Fallzahlen rückläufig, die entstandene Gesamtschadensumme blieb aber offenbar konstant.
Der GDV liefert aktuelle Zahlen zu Aufbrüchen und Diebstählen von Pkw für das Jahr 2016. Demnach waren hierzulande rund 124.000 Fahrzeuge betroffen. Auffallend dabei: Die Diebe haben es in der Mehrzahl der Fälle offenbar gar nicht auf das ganze Fahrzeug abgesehen. Denn lediglich 18.000 Autos wurden tatsächlich entwendet. Die Mehrheit von 106.000 Fahrzeugen wurde demnach aufgebrochen, um an wertvolle Bauteile im Fahrzeuginnenraum zu gelangen. Hoch im Kurs stehen insbesondere Airbags und Infotainmentsysteme. Im Vergleich zum kompletten Auto ist hier wohl vor allem die Gefahr mit dem Diebesgut erwischt zu werden deutlich geringer.
Konstante Schadenssumme trotz rückläufiger Zahlen
Ebenfalls auffällig ist, dass sich die Gesamtschadenssumme mit 518 Millionen Euro unverändert auf dem Niveau des vorangegangenen Jahres befindet, obwohl die Gesamtzahl der Fälle im Vergleich zu 2015 um acht Prozent zurückgegangen ist. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Summen pro Fall im Durchschnitt um etwa den gleichen Wert gestiegen sind.
Für ein entwendetes Auto mussten die KFZ-Versicherungen durchschnittlich mit einer Entschädigung in Höhe von 16.400 Euro aufkommen. Im Vergleich zu 2015 bedeutet das eine Zunahme um fünf Prozent. Durch geknackte Fahrzeuge und entwendete elektronische Teile wurden die Kassen der Autoversicherungen im Mittel um 4.100 Euro erleichtert. Dieser Wert bedeutet eine Steigerung von 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und entspricht einer etwa um 500 Euro höheren Entschädigung pro Fall.
Gelegenheit macht Diebe
Besonders verlockend für Langfinger sind auch Fahrzeuge, in denen wertvolle elektronische Gegenstände offen sichtbar hinterlassen werden. Der Grund: Geräte wie Smartphones, Laptops und Navis lassen sich von Kriminellen unauffällig transportieren und unkompliziert zu Geld machen. Ärgerlich für Diebstahlopfer: Diese nicht fest im Fahrzeug verbauten Geräte sind laut GDV nicht durch eine Kaskoversicherung abgedeckt.
Die durch den GDV genannten Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Fahrzeuge, die im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko-Versicherung bei derartigen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung zur Folge haben. Pkw, für die lediglich eine KFZ-Haftpflicht abgeschlossen wurde, sind in der Statistik nicht berücksichtigt worden. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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