Die Felgenreparatur ist nur bei oberflächlichen Beschädigungen eine Alternative. Bei Rissen oder großen Dellen sollte eine neue Felge her, da die Reparatur der Felgen offiziell noch nicht zugelassen ist.

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Die Vorteile von schicken Alufelgen sind immens: Bessere Belüftung der Bremsen, tolle Optik, weniger ungefederte Massen und dadurch erhöhter Fahrkomfort. Doch sollten die Alus einmal durch einen Bordstein beschädigt werden, können sie nicht immer repariert werden.

Kein Felgenreparatur-Verfahren ist offiziell zugelassen

Denn ist der Schaden groß, kann zwar theoretisch noch ausgebessert werden, die Festigkeit des Materialgefüges kann jedoch nicht mehr einwandfrei überprüft werden. Dies sagt auch die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS). Eingriffe in das Material sowie Wärmebehandlungen oder Rückverformungen sind meist nicht machbar, und falls doch, kann es passieren, dass reparierte Felgen bei der nächsten TÜV-Untersuchung beanstandet werden. Sie werden als erheblicher Mangel gewertet.

Das Problem ist, dass kein Felgenreparatur-Verfahren offiziell zugelassen ist. Die Betriebserlaubnis erlischt nach einem größeren Eingriff also generell. Dagegen halten viele Betriebe, die auf die Felgenreparatur spezialisiert sind: Sie argumentieren mit zufriedenen Kunden und absoluter Sicherheit.

Mehrteilige Felgen lassen besser reparieren

Unproblematisch erweisen sich allerdings mehrteilige Felgen: Sollten die Speichen oder das Felgenhorn erheblich beschädigt sein, muss nicht die ganze Felge ersetzt werden. Der beschädigte Teil kann ausgetauscht werden.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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