Köln - Fehlerhafte Airbags, ein klemmender Sicherheitsgurt oder Ölverlust: Bei Mängeln wie diesen werden betroffene Fahrzeuge schnell in die Werkstatt zurückgerufen und der Kfz-Hersteller dahinter gerät mitunter sogar in die Schlagzeilen. Wer ein Auto zurückruft, so die gängige Annahme, hat vorher nicht gut gearbeitet.

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Das jedoch sei nicht ganz richtig: "Autorückrufe sind generell eine gute Sache, denn damit sorgt der Hersteller von sich aus dafür, dass ein kleinerer oder größerer Mangel beseitigt wird", sagt Holger Ippen von der "Auto Zeitung". "Als es das noch nicht gab, hatten wir deutlich mehr vermeidbare Unfälle."

Verpflichtender Rückruf - auf vieles ist zu achten

Unterschieden werden muss aber, um welche Art von Rückruf es sich handelt: "Bei einem verpflichtenden Rückruf ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeschaltet", sagt Gerrit Reichel vom Automobilclub Verkehr (ACV). "Denn hier handelt es sich um sicherheitsrelevante Mängel, etwa am Airbag oder dem Sicherheitsgurt." Hierbei würden die betroffenen Fahrzeugbesitzer angeschrieben und zum Besuch einer Vertragswerkstatt aufgefordert.

"Der Hersteller bedient sich dabei sowohl an der eigenen Kundendatenbank als auch an den Halteradressen des KBA", sagt Reichel. So werden auch Fahrzeugbesitzer erreicht, die etwa nicht mehr in den Datenbanken der Hersteller zu finden sind.

Post vom Amt - besser den Anweisungen folgen

Ist ein Halter oder eine Halterin betroffen, muss er oder sie daher auch nicht selbst aktiv werden. "Die Benachrichtigung erfolgt in der Regel per Brief oder Postkarte, und zwar entweder vom Autohersteller selbst oder über das Kraftfahrt-Bundesamt", sagt Reichel.

Das KBA überwacht bei einem verpflichtenden Rückruf auch, ob ein Auto den Weg in die Werkstatt gefunden hat. Allerdings sind die Möglichkeiten begrenzt: "Das KBA kann nicht jeden einzelnen Halter kontaktieren und abhaken, ob er in der Werkstatt war", sagt Ippen.

"Wird ein Rückruf aber ignoriert, würde das spätestens bei der nächsten HU auffallen, oder wenn der Wagen aus einem anderen Grund in einer Vertragswerkstatt steht", sagt er.

Dann werde der fehlende Rückruftermin ans KBA gemeldet und im schlimmsten Fall erlösche die Betriebserlaubnis. Daneben kann sich das Ignorieren eines verpflichtenden Rückrufs auch auf den Versicherungsschutz auswirken.

Kommt es in der Folge zu einem Unfall, kann daraus der Verlust der Schadenersatzansprüche resultieren. Der Halter müsste dann nachweisen, dass er von der Rückrufaktion nichts wusste, erklärt Reichel. Zudem erlösche der Versicherungsschutz automatisch, wenn es durch das KBA zu einer Zwangsstilllegung komme.

Produktoptimierung oder Fehler ausputzen: stille Rückrufe

Freiwillige Rückrufe dagegen betreffen keine sicherheitsrelevanten Mängel. "Diese werden von den Kfz-Herstellern gerne auch als Serviceaktion oder Produktoptimierung bezeichnet, die dann oft im Rahmen planmäßiger Inspektionen durchgeführt werden", sagt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

Hinter freiwilligen Rückrufen, mitunter auch als "stille" Rückrufe bezeichnet, stehen oft Verbesserungen am Komfort, wie etwa das Update einer Software oder das Fixieren einer Fußmatte, die vorher weggerutscht ist.

"Oft initiieren die Hersteller so einen Service-Rückruf auch nach vermehrten Kundendienst-Rückmeldungen zu einem Mangel", sagt Holger Ippen. "Es geht bei diesen freiwilligen Rückrufen also immer um Optimierungen am Fahrzeug, und für den Hersteller geht es natürlich auch um den guten Ruf."

Vor allem in den 2000er Jahren habe es viele Servicerückrufe gegeben. "In dieser Zeit haben die Autohersteller Rückrufe sehr stark für die Kundenbindung genutzt und Autofahrer besonders oft in die Werkstätten gerufen", sagt Ippen.

Inzwischen sei das nicht mehr der Fall. Die meisten freiwilligen Rückrufe betreffen Ippen zufolge heute die Elektronik.

Auch beim Gebrauchtwagenkauf auf Rückrufe achten

Wer sich einen Gebrauchtwagen zulegen möchte, kann vorab über die Datenbank des KBA oder auch auf der Internetseite des ADAC nachschauen, ob es verpflichtende Rückrufe für den Autotyp gab.

"Ist nicht aus dem Scheckheft ersichtlich, dass der Wagen hierzu in der Werkstatt war, kann eine Markenwerkstatt das auf jeden Fall feststellen", sagt Gerrit Reichel.

Wechselt ein Gebrauchtwagen den Besitzer, muss der Halter dem Käufer auch Angaben über Rückrufaktionen machen. "Der Fahrzeughalter muss den potenziellen Käufer über die unterlassene Teilnahme an einer Rückrufaktion des Fahrzeugherstellers informieren", sagt Köster.

In der Konsequenz werde sich das unter bestimmten Umständen auch beim Verkaufspreis bemerkbar machen: "Wenn die Frist zur Fehlerbeseitigung zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs bereits abgelaufen ist, wird sich das negativ auf den Preis des Gebrauchtwagens auswirken".

Anspruch auf einen Ersatzwagen hat ein Kunde bei einem Rückruf für die Dauer des Werkstattbesuchs übrigens nicht. "Hier ist er auf die Kulanz des Herstellers oder der Werkstatt angewiesen", so Köster.  © dpa

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