Für Abenteurer, die mit ihrem Drahtesel nicht nur von der eigenen Haustür aus starten möchten, könnte ein Fahrradträger an einer Anhängerkupplung interessant sein. So ließe sich bequem mit dem Auto zu entlegenen Orten fahren, um von dort neue Radwege zu erkunden. Bei den Trägern gilt es aber rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

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Als sicherste Variante gelten Systeme, die auf der Anhängerkupplung montiert werden. Diese lassen sich meist auch nach hinten wegklappen, was einen Zugang zum Kofferraum ermöglicht. Allerdings muss der Fahrer beim Blick nach hinten mit einer eingeschränkten Sicht leben und etwas mehr investieren als für andere Systeme, wie den Dachgepäckträger. Die Preise liegen etwa bei 200 Euro aufwärts.

Fahrradträger an Anhängerkupplung: Stützlast beachten

Wer sich für einen Fahrradträger an einer Anhängerkupplung entscheidet, muss die erlaubte Stützlast berücksichtigen. Diese liegt in der Regel im Bereich von 50 und 75 Kilogramm. Alle relevanten Angaben sind in den Informationen zum Trägersystem und in der Zulassungsbescheinigung Teil I zu finden.

Gesetzlich ist zudem vorgeschrieben, dass ein sogenanntes Wiederholungsschild vom amtlichen Kfz-Kennzeichen angebracht werden muss. Zumindest dann, wenn der Fahrradträger das hintere Nummernschild verdeckt. Da die beiden Kennungen (vorne und hinten) stets am Fahrzeug angebracht sein sollen, wird ein drittes Kennzeichen benötigt.

Hersteller gibt Tempolimit vor

Es wird empfohlen, mit einem Fahrradträger an der Anhängerkupplung nicht schneller als 120 oder 130 km/h zu fahren. Ein offizielle Temporegelung gibt es seitens des Gesetzgebers nicht. Sie erhalten aber in den Produktinformationen Ihres Systems Auskunft, über die vom Hersteller empfohlenen Limits.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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