Rund um den Straßenverkehr haben sich zahlreiche Mythen um richtiges und falsches Verhalten etabliert. Auch das Fahren auf der Autobahn ist davon nicht ausgenommen. Eine Richtigstellung der häufigsten Falschannahmen.
Das Autofahren ist mitunter kompliziert, je nach Situation müssen die Fahrer zahlreiche Regeln beachten. Da kann es schon mal zu Verwechslungen oder Irrtümern kommen - auch auf der Autobahn. Der ADAC klärt auf. Denn wer den Verkehrsirrtümern auf den Leim geht, gefährdet insbesondere auf der Autobahn sich und andere Verkehrsteilnehmer.
1. Pannenstreifen bei Stau nutzen
Der wohl größte Mythos beim Fahren auf der Autobahn dürfte die Annahme sein, dass es im Falle eines Staus erlaubt ist, den Pannenstreifen zu nutzen, um rascher voranzukommen. Das ist schlichtweg falsch. Der Streifen ist ausnahmslos Einsatzfahrzeuge vorbehalten. Bei Zuwiderhandlung drohen 75 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Ausnahmefall: Die Polizei gibt den Pannenstreifen aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens etwa zu Urlaubszeiten frei.
2. Rechts überholen ist grundsätzlich verboten
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass das Rechtsüberholen auf der Autobahn pauschal verboten ist. Das stimmt nicht. Wenn es zu einem Stau oder stockendem Verlauf auf der Fernverkehrsstraße kommt, ist das Überholen auf der rechten Spur zulässig - allerdings nur bis Tempo 60 und mit einem maximalen Geschwindigkeitsunterschied von 20 km/h.
3. Schneller Spurenwechsel beim Reißverschlussverfahren
Wenn es auf Autobahnen zu einer Fahrbahnverengung kommt, tritt das Reißverschlussverfahren in Kraft. Die Autofahrer müssen sich dann nacheinander auf der weiterführenden Spur einordnen. Falsch ist der Glaube, dass der Spurenwechsel möglichst zügig erfolgen soll. Die wegfallende Spur ist bis zum Ende zu nutzen. Hintergrund: Wenn die Fläche nicht vollends genutzt wird, steigt die Gefahr von noch größeren Rückstaus. Laut ADAC bekommen Drängler zumeist eine Teilschuld zugesprochen, wenn es zu einem Unfall kommt. Das gilt aber auch für die Fahrer, die niemandem den Spurwechsel ermöglichen.
4. Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h
Ebenfalls ein Verkehrsirrtum ist die weitverbreitete Ansicht, dass man mit mindestens 60 Stundenkilometern auf der Autobahn unterwegs sein muss. Es ist lediglich notwendig, dass das Auto bauartbedingt 60 km/h erreicht - die Geschwindigkeit bleibt letztendlich dem Fahrer überlassen und hängt von der jeweiligen Situation oder der Witterung ab.
5. Beschleunigungsstreifen möglichst rasch verlassen
Oft versuchen Fahrer, möglichst schnell den Beschleunigungsstreifen zu verlassen - aus Angst, man schaffe den Spurwechsel nicht vor Ende des Streifens. Eine solche gefährliche Hast ist unnötig. Sollte sich partout keine Lücke finden lassen, dürfen Fahrer im Notfall auf dem Seitenstreifen weiterfahren, bis sich eine sichere Möglichkeit zum Einscheren ergibt. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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