Der Abgas-Skandal um manipulierte Dieselmotoren von VW zieht immer größere Kreise - auch in Deutschland. Aber woran erkennen Halter, ob sie selbst betroffen sind? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Weltweit soll es sich um bis zu elf Millionen Diesel-Fahrzeuge von VW handeln, die von den Abgas-Manipulationen betroffen sind - 2,8 Millionen alleine in Deutschland. Volkswagen arbeitet derzeit mit Hochdruck daran, eine Liste aller betroffenen Fahrzeuge zu erstellen. Im Anschluss müssen sich Halter von Mängelfahrzeugen darauf gefasst machen, dass die jeweiligen Modelle in die Werkstätten gerufen werden. Doch damit nicht genug: Auch viele weitere Fragen stellen sich VW-Fahrern.
Welche Diesel-Modelle sind betroffen?
Bisher ist nur bekannt, dass es sich um einen bestimmten Diesel mit der Motornummer EA 189 mit 1,6 und 2,0 Liter Hubraum handelt (Bauzeit 2008 bis 2013). Der Motor wird unter anderem im Golf 6 und im neuen Passat (7. Generation) sowie im VW Tiguan der ersten Generation verbaut. Hinzukommen aber auch einige Modelle der Konzernschwestern Audi (A1, A3, A4, A6), Skoda (Fabia, Roomster, Octavia, Superb) und Seat (Modelle noch nicht bekannt). Verkehrsminister
Woran erkenne ich, ob ich betroffen bin?
Ein Hinweis für Fahrzeughalter findet sich im Fahrzeugschein. Ist hier bei der Schadstoffklasse die Euro 5 vermerkt, gehört der Diesel-Motor wahrscheinlich zum betroffenen Diesel-Typus. Besitzer von Neuwagen, die die Euro-6-Norm erfüllen, müssen sich hingegen keine Sorgen machen.
Verliert die Umweltplakette ihre Gültigkeit?
Nein. Da bei der Vergabe der Umweltzonenplaketten der Ausstoß von Feinstaub und nicht von Stickoxiden die entscheidende Rolle spielt, ändert sich in Sachen Plakettengültigkeit nichts. Auch die TÜV-Plakette behält ihre Gültigkeit.
Muss ich mit einer höheren Kfz-Steuer rechnen?
Nein. Für die Berechnung der Kfz-Steuer sind lediglich der CO2-Ausstoß und der Hubraum des Fahrzeugs wichtig. Die Höhe der ausgestoßenen Stickoxide wird hierbei nicht berücksichtigt.
Ist mit einem Wertverlust des Fahrzeugs zu rechnen?
Bisher gibt es hierfür keine Anzeichen. Die Nachfrage nach gebrauchten VW-Modellen ist laut "Autoscout24" seit Bekanntwerden des Skandals unverändert hoch geblieben.
Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
Es ist nicht auszuschließen, dass Betroffene eine Schadensersatzforderung stellen können. Zunächst muss aber geklärt werden, ob VW seine Pflicht als Verkäufer durch fahrlässiges Verhalten verletzt und sich dadurch schuldhaft gemacht hat.
Können die Diesel-Fahrzeuge zurückgegeben werden?
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht ohne Weiteres möglich. In der Regel hat ein Händler zunächst ein Recht darauf, Mängel in einem angemessenen Zeitraum kostenlos auszubessern. Hierbei besteht außerdem eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. VW hat aber bereits angekündigt, die fehlerhaften Fahrzeuge entsprechend nachzubessern und eine kostenfreie Umrüstung der Diesel-Software vorzunehmen.
Womit müssen Betroffene jetzt rechnen?
VW wird in den kommenden Wochen voraussichtlich eine groß angelegte Rückrufaktion starten und die betroffenen Diesel-Modelle in die Werkstätten rufen. VW hat das Recht, die manipulierten Fahrzeuge nachzubessern und mit einem neuen Software-Update zu bespielen. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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