Jeder weiß, was Tempolimits bedeuten. Aber was ist, wenn es mal kein Schild gibt? Mit dem Begriff Richtgeschwindigkeit können viele Autofahrer auch eher wenig anfangen. Was aber gar nicht geht, ist zu langsames Fahren auf der Mittelspur. Oder? Dieser Ratgeber gibt Auskunft.
In Deutschland darf auf vielen Autobahnen unbegrenzt schnell gefahren werden. Einige Abschnitte sind jedoch beschränkt und auf Landstraßen sowie in der Stadt gelten ohnehin strenge Tempolimits. 50, 100 und 120 km/h sind übliche Tempobegrenzungen in Deutschland – die meisten Autofahrer kennen sie und halten sich auch daran. Schließlich werden die Limits ja meist mit einem großen runden Schild in Weiß und Rot angekündigt. Doch auch ohne Tempobeschränkung gibt es eine Regel: Ganz allgemein ist es ratsam – oder auch wenn es mal kein Schild gibt – sich an die Richtgeschwindigkeit zu halten.
Erhebliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist strafbar
Auf deutschen Autobahnen etwa beträgt die Richtgeschwindigkeit 130 km/h. In Deutschland ist das natürlich oft nur eine Empfehlung, doch sollte sich Autofahrer daran halten. Bei einem Unfall mit erheblich höherer Geschwindigkeit kann nämlich eine Teilschuld ausgesprochen werden – selbst wenn der schnelle Autofahrer keine Schuld im eigentlichen Sinne trägt. Rechtlich wird hier mit dem Begriff der "erhöhten Betriebsgefahr" argumentiert.
Eine Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen existiert dennoch nicht. Auch das oft zitierte 60-km/h-Minimum ist ein Irrtum. Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt nur vor, dass auf den Autobahnen nur Verkehrsmittel fahren dürfen, die baulich in der Lage sind, schneller als die besagten 60 Stundenkilometer zu fahren. Empfehlenswert ist eine solch niedrige Geschwindigkeit auf Schnellstraßen aber nicht. Eine Ausnahme bilden die runden, blauen mit einer weißen Zahl versehenen Temposchilder auf Autobahnen oder Schnellstraßen: Hier gilt eine temporäre Mindestgeschwindigkeit, beispielsweise an steilen Anstiegen, um den Verkehr flüssig zu halten.
Schleichen und Rasen sind tabu
Wer durch dichtes Auffahren auf den langsameren Vordermann diesen zu schnellerem Fahren bringen möchte, riskiert empfindliche Bußgelder. Denn ein solches Verhalten kann schnell als Nötigung empfunden werden und wird dementsprechend bestraft. Deshalb gilt: Mindestabstand wahren! Eine einfache Faustregel lautet: Den halben Tachowert in Metern als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wählen.
Andersherum steht es allerdings auch unter Strafe, andere Verkehrsteilnehmer aus Gründen der Belehrung unnötig zum Langsamfahren zu zwingen. Auch dieses Verhalten kann als Nötigung ausgelegt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein Autofahrer, der auf der mittleren Spur mit konstanter Geschwindigkeit fährt, keine Behinderung darstellt, wenn er kontinuierlich Fahrzeuge auf der rechten Spur mit ausreichendem Geschwindigkeitsunterschied (etwa 20 km/h) überholt.
Keine Sicht oder ein anderes Auto am Haken? Tempo runter!
Wenn es das Wetter nicht zulässt, dass Fahrer weiter als 50 Meter sehen können, muss die Geschwindigkeit – auch auf der Autobahn – erheblich gedrosselt werden. Laut StVO sind bei starkem Nebel dann nur noch 50 km/h erlaubt. Gleichzeitig darf – oder besser: sollte – die grelle Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden.
Zur Orientierung, wann die Sicht so erheblich eingeschränkt ist, dass diese Maßnahmen gelten, helfen die Leitpfosten am Fahrbahnrand. Diese sind in einer Entfernung von 50 Metern aufgestellt. Die maximal 50 km/h gelten im Übrigen beim Abschleppen eines anderen Fahrzeugs. Wer mit Anhänger unterwegs ist, darf maximal 80 oder 100 km/h fahren – je nach Genehmigung des Anhängers. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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