Autos verursachen jede Menge Kosten, das gilt insbesondere für Reparaturarbeiten. Wer Angst hat, von der Werkstatt übers Ohr gehauen zu werden und nicht zu viel bezahlen möchte, kann aber schon mit ein paar Tipps die schlimmsten Überraschungen vermeiden.

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Wer sein Auto in einer Werkstatt zur Reparatur abgibt, ohne genau festgelegt zu haben, was repariert werden soll und wie, riskiert eine gesalzene Rechnung. Formulierungen wie "Mach den Wagen wieder fit" ziehen meist eine ganze Menge teurer Reparaturarbeiten nach sich. Doch mit etwas Umsicht und einer konkreten Fehlerbeschreibung können Sie Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven schonen.

Immer einen Kostenvoranschlag verlangen

Zunächst sollten Sie bei der Reparaturannahme durch die Werkstatt einen Kostenvoranschlag einfordern, rät auch der ADAC. Lassen Sie sich – am besten bei der sogenannten Direktannahme – genau erklären, was an Ihrem Pkw defekt ist und wie es repariert werden muss. Sie bekommen so schon einmal eine Vorstellung vom Umfang der Instandsetzung und erhalten anschließend den Kostenvoranschlag. Ihr Vorteil: Diese Summe darf die Werkstatt maximal um 20 Prozent überschreiten.

Vergessen Sie zudem nicht, eine Kontaktmöglichkeit wie etwa Ihre Handynummer zu hinterlassen. Nur so kann Sie der Betrieb informieren, falls im Zuge der Autoreparatur weitere Defekte auftreten sollten. Als Kunde müssen Sie dieser erweiterten Instandsetzung nämlich zunächst zustimmen. Lassen Sie sich darüber hinaus die ausgebauten, defekten Teile mitgeben. Sie helfen bei der Beweisführung, sollte es zu einem späteren Zeitpunkt doch einmal zu einem Streit kommen.

Bei zu teuren Arbeiten: Nur unter Vorbehalt zahlen

Sollten Sie feststellen, dass die Werkstatt nicht vereinbarte und zu teure Reparaturarbeiten durchgeführt hat, ist es ratsam, die Rechnung erst einmal gar nicht oder zunächst nur unter Vorbehalt zu bezahlen. Der Vorbehalt sollte schriftlich auf der Rechnung festgehalten werden.

Wenn die Werkstatt nachweislich fehlerhaft gearbeitet hat, also der Defekt durch die Instandsetzung nicht behoben wurde, greift die gesetzlich geltende Gewährleistung. Die Werkstatt hat jedoch das Recht, einmal nachzubessern, um den Fehler zu beheben – eine Arbeit, die für Sie als Kunde selbstverständlich kostenfrei sein muss.

Wenn der Lack zerkratzt ist

Bei Reparaturen an Fahrzeugen kommt es in Werkstätten nicht selten zu Parkremplern oder Kratzern im Lack durch herunterfallendes Werkzeug. Damit Sie dem Betrieb eventuelle Schäden beweisen können, empfiehlt es sich, den Zustand des Autos (am besten auch den Kilometerstand) bei Auftragserteilung festzuhalten. Hierfür können Sie beispielsweise Fotos machen. Nur so lässt sich beweisen, dass nicht Sie den Schaden verursacht haben. Die Kosten würde dann die Haftpflichtversicherung der Werkstatt übernehmen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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