• Strömender Regen, jemand hat eine Reifenpanne am Straßenrand.
  • Aber muss man eigentlich in solchen Fällen anhalten und helfen?

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Klar, bei einem Unfall müssen Verkehrsteilnehmer anderen helfen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, kann mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Aber was ist bei einer Autopanne - gilt das dann auch?

Nein! An einem liegen gebliebenen Verkehrsteilnehmer vorbeizufahren, gilt nicht als unterlassene Hilfeleistung.

Eine Rechtspflicht zum Helfen besteht damit nicht, erläutert die Zeitschrift "ADAC Motorwelt" (2/2020). Doch würde man sich als selbst Betroffener sicherlich auch über Unterstützung freuen, appelliert die Clubzeitschrift des ADAC an die Solidarität. (dpa/kad)

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