Halloween wird auch in Deutschland von Jahr zu Jahr populärer - und zwar nicht nur bei Kindern, sondern auch bei Erwachsenen. Wer das Fest am Vorabend zu Allerheiligen ausgelassen feiern möchte, sollte allerdings einige Hinweise beachten. Denn insbesondere das Autofahren an Halloween kann durchaus gefährlich werden.

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Vom 31. Oktober auf den 1. November wird in den USA traditionell Halloween gefeiert. Aber auch hierzulande verkleiden sich viele Kinder und Erwachsene an diesem Abend gerne als Hexe, Zombie oder Geist - Hauptsache, das Kostüm ist möglichst schaurig. Während die Kleinen oftmals von Haus zu Haus tingeln, um mit dem Spruch "Süßes oder Saures" möglichst viele Süßigkeiten abzugreifen, stehen bei den Erwachsenen eher Kostümpartys auf dem Programm. Autofahrer stellt beides vor besondere Herausforderungen.

Vorsicht vor Kindern auf der Straße

An Halloween gilt: Fahren Sie besonders langsam und vorausschauend. Insbesondere in Wohngebieten sind in den frühen Abendstunden viele Kinder unterwegs. Da es zu dieser Jahreszeit zudem früh dunkel wird, ist eine hohe Konzentration beim Autofahren gefordert. Verzichten Sie nach Möglichkeit darauf, haltende Autos zu überholen. Sie könnten gerade Kinder absetzen, die anschließend über die Straße laufen. Denken Sie daran, dass gerade die Kleinsten nicht immer genau wissen, wie sie sich im Straßenverkehr zu verhalten haben.

Kostüme dürfen die Sicherheit nicht beeinträchtigen

Wer sich selbst verkleidet und auf den Weg zu einer Halloween-Party macht, wählt am besten die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi. Das gilt insbesondere für Menschen, deren Kostüm eine Maske für das Gesicht beinhaltet. Grundsätzlich gilt: Sicht und Gehör von Autofahrern dürfen durch die Verkleidung nicht beeinträchtigt sein. Eine Zuwiderhandlung kostet zehn Euro und kann im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen. Dann ist sogar der Versicherungsschutz gefährdet. Autofahrer verzichten daher am besten auf Maskierungen des Gesichts oder setzen diese erst am Ziel auf.

Finger weg von Alkohol am Steuer!

Wer trinken will, nimmt ebenfalls besser Bus, Bahn oder Taxi. Zwar ist das Autofahren mit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut noch erlaubt, allerdings droht schon bei 0,3 Promille ein Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Autofahrer Ausfallerscheinungen zeigen. Aber nicht nur wegen der empfindlichen Geldstrafen und des drohenden Führerscheinentzugs sollten alkoholisierte Personen das Auto besser stehen lassen. Von Alkohol am Steuer ist vor allem aus Sicherheitsgründen dringend abzuraten!  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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