Diese Situation möchte kein Autofahrer erleben: Man kommt zurück zum Parkplatz, aber das Auto ist weg. Der erste Gedanke: Autodiebstahl! Der Schock sitzt tief, die Ratlosigkeit ist groß. Was Sie tun sollten, wenn Sie Opfer eines Diebes werden, lesen Sie im Folgenden. Denn wer falsch handelt, kann sich sogar zusätzlichen Ärger einbrocken.

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Der Anblick einer leeren Parklücke, obwohl hier der eigene Wagen stehen sollte, treibt wohl den Pulsschlag eines jeden Autofahrers in die Höhe. Bevor Sie allerdings vorschnell auf einen Autodiebstahl schließen, überlegen Sie genau: War das exakt der Ort, an dem ich das Auto abgestellt habe? Schauen Sie sich auch die Umgebung an und suchen Sie nach übersehenen Parkverbotshinweisen. Womöglich wurde Ihr Auto in einem solchen Fall nur abgeschleppt. Ist dies nicht der Fall, sind Sie wahrscheinlich eines von jährlich rund 18.000 Autodiebstahl-Opfern in Deutschland.

Schritt eins: Polizei informieren

Vermuten Sie einen Diebstahl, wählen Sie umgehend die Rufnummer der örtlichen Polizei oder - sofern diese nicht bekannt ist - den Notruf 110. Je weniger Zeit zwischen dem Autodiebstahl und dem Beginn der polizeilichen Ermittlungen vergeht, desto größer sind Ihre Chancen, Ihr Fahrzeug wiederzubekommen. Für das Telefonat mit der Polizei rät Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV): "Am besten nimmt man für das Telefonat den Fahrzeugschein zur Hand. Denn es kommt vor, dass Autobesitzer in Panik geraten und sich dann nicht mehr an ihr eigenes Kennzeichen erinnern."

Schritt zwei: Anzeige auf der zuständigen Polizeidienststelle erstatten

Vermutet auch die Polizei einen Autodiebstahl, sollte der nächste Weg zur Polizeiwache führen. Hier können Sie Strafanzeige gegen unbekannt stellen. Wichtig dabei: Machen Sie keine falschen Angaben zum Fahrzeug. Das könnte später zu Problemen bei der Kfz-Versicherung führen, die Ihnen den Wert des Autos erstatten soll.

Schritt drei: Das Auto bei der Zulassungsstelle stilllegen lassen

Als nächstes sollten Sie sich mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals: Fahrzeugbrief) auf den Weg zur Zulassungsstelle machen. Die Behörde kann das gestohlene Auto stilllegen. Eine Bescheinung hierüber brauchen Sie dann für den nächsten Schritt - das Informieren der Versicherung.

Schritt vier: Den Diebstahl bei der Kfz-Versicherung melden

Ist das Auto stillgelegt, unterrichten Sie direkt im Anschluss Ihre Versicherung über den Autodiebstahl. In der Regel verlangen die Versicherer ebenso detaillierte Informationen über das Fahrzeug wie die Polizei, um den Wert des Autos einschätzen zu können. "Der Versicherer verlangt den Kfz-Brief, das polizeiliche Diebstahlprotokoll, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel und die Abmeldebestätigung", erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Am besten machen Sie sich vorher Kopien von den Unterlagen.

Schritt fünf: Ein Sachverständiger ermittelt den Wert des Gebrauchten

Im Anschluss wird die Kfz-Versicherung den Wert des gestohlenen Fahrzeugs ermitteln und dafür einen Sachverständigen beauftragen. Diesem können Sie helfen, wenn Sie ihm Kaufbelege über nachgerüstete Teile aushändigen oder den Kilometerstand anhand einer Werkstattrechnung nachweisen können. Die Versicherung sollte Ihnen dann eine entsprechende Summe auszahlen. Diese orientiert sich an den Preisen für einen vergleichbaren Gebrauchtwagen mit ähnlicher Laufleistung und Ausstattung. Den Neupreis bekommen Sie nur bei ganz frischen Neuwagen erstattet.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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