Es ist ein Schock für alle Fahrzeughalter: Man geht zu dem Platz, an dem man sein Auto abgestellt hat, doch es ist nicht da. Adrenalin schießt ins Blut, der Herzschlag steigt. Doch Stress ist in dieser Situation kein guter Ratgeber. Wir sagen Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Ihr Auto gestohlen wurde.

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In Deutschland werden laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) pro Jahr etwa 20.000 kaskoversicherte Autos geklaut. Die Polizei registrierte 2013 insgesamt sogar mehr als 37.000 Diebstahlmeldungen. Nur etwa jeder vierte Fall davon wird aufgeklärt. Deshalb ist es nur allzu verständlich, dass man in Panik gerät, wenn man zu seinem Parkplatz kommt und sein Auto dort nicht vorfindet. Was müssen Sie tun, wenn Sie den Verdacht haben, Ihr Fahrzeug wurde gestohlen? Wir sagen es Ihnen.

Sind Sie wirklich am richtigen Ort?

Ist Ihr Auto nicht an dem Ort, wo Sie es abgestellt hatten, sollten Sie sich vergewissern, dass Sie wirklich an der richtigen Stelle nachgeschaut haben. In großen Parkhäusern kann man schnell den Überblick verlieren. Möglicherweise sind Sie auf der falschen Parkebene. Auch in Innenstädten kann es unübersichtlich sein.Vor allem viele kleine Seitenstraßen sehen sich sehr ähnlich. Überprüfen Sie, ob Sie Ihr Auto nicht doch an einer anderen Stelle geparkt hatten.

Verständigen Sie die Polizei

Sind Sie sicher, dass Sie am richtigen Ort sind, sollten Sie sofort die Polizei anrufen. Möglicherweise wurde Ihr Auto abgeschleppt, weil es im Halteverbot stand oder die Fahrbahn verengt hat. Die Polizei kann Ihnen in diesen Fällen sagen, wo Sie Ihr Auto wiederfinden.

Strafanzeige in der nächsten Dienststelle

Ist die Polizei nicht über den Standort Ihres Fahrzeugs informiert, ist Ihr Auto wahrscheinlich tatsächlich gestohlen worden. In diesem Fall müssen Sie die nächste Polizeidienststelle aufsuchen und Strafanzeige stellen. Dort ist es wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Sie müssen nämlich genaue Angaben zu Ihrem Fahrzeug machen und mit Panik im Kopf ist das kaum möglich. Die Polizei wird Sie nach vielen Einzelheiten zu Ihrem Auto fragen, zum Beispiel nach dem Kilometerstand.

Meldung bei der Zulassungsstelle

Nach der Meldung bei der Polizei sollten Sie Ihr gestohlenes Auto bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden, damit es stillgelegt werden kann. Dazu benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein), die die Behörde dann auch einbehalten wird. Ist Ihr Auto nur geleast oder über eine Bank finanziert, müssen Sie auch den Leasinggeber beziehungsweise das Kreditinstitut über den Diebstahl informieren.

Der Weg zur Versicherung

Anschließend melden Sie den Diebstahl Ihrer Kfz-Versicherung. Dafür benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief), das Diebstahlprotokoll der Polizei, Ihre Autoschlüssel und die Abmeldebestätigung. Machen Sie sich von den Dokumenten Kopien, bevor Sie sie aus der Hand geben. Wird Ihr Auto innerhalb eines Monats nicht wiedergefunden, zahlt Ihnen die Versicherung den Wiederbeschaffungswert aus. Dieser Betrag sollte in der Refel ausreichen, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen (Marke, Modell, Jahrgang, Kilometerstand).

Leihwagen müssen Sie selbst zahlen

Wird Ihr gestohlenes Auto innerhalb eines Monats wiedergefunden, müssen Sie es zurücknehmen. Haben Sie in dieser Zeit einen Leihwagen genutzt, werden diese Kosten nicht automatisch von der Kaskoversicherung übernommen. Für solche Fälle gibt es spezielle Schutzbriefe, die Sie vorher abgeschlossen haben müssen.

Urteile zu Autodiebstählen

Zum Abschluss noch einige wichtige Urteile zu Autodiebstählen. Waren Ihre Fahrzeugpapiere oder ein Zweitschlüssel im Auto und sind deshalb ebenfalls gestohlen worden, ist Ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Die Teilkaskoversicherung muss in diesem Fall zahlen. Geben Sie allerdings die Kilometerleistung Ihres Fahrzeuges nicht korrekt bei der Polizei an, kann die Versicherung die Zahlung verweigern.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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