Wer einen Gebrauchtwagen kauft, muss sich sowohl bei Händlern als auch bei privaten Verkäufern vor schwarzen Schafen in acht nehmen. Damit sich der Gebrauchtwagenkauf im Nachhinein nicht als Fehlentscheidung entpuppt, sollten Sie daher einige Dinge beachten.

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Grundsätzlich sollte auch ein Gebrauchtwagen in einem tadellosen verkehrsbereiten Zustand sein. Um sich vor Betrügern und versteckten Mängeln zumindest zu schützen, ist es ratsam vom Verkäufer alle TÜV-Gutachten, Rechnungen über Reparaturen und Wartungs-Checks einzufordern. So können sich frühzeitig einen Einblick in die Geschichte des Fahrzeugs bekommen und möglicherweise schon auf erste Ungereimtheiten stoßen.

Mängel vor dem Kauf entdecken

Einen Gebrauchtwagen sollten Sie immer im Tageslicht besichtigen - lehnen Sie Termine zu später Stunde ab. So lassen sich Kratzer, Beulen und andere Makel schneller entdecken. Achten Sie auch unbedingt auf die Spaltmaße an den Blechen, besonders an Türen, Kotflügeln und Motorhaube. Stimmen diese nicht überein, kann ein Unfallschaden vorliegen. Besonderes Augenmerk sollte auch auf dem Zustand der Reifen und auf eventuellen Roststellen liegen. Diese können sich auch unter der Karosserie verstecken. Nehmen Sie sich also Zeit für einen gründlichen Rundum-Check.

Gleiches gilt für den Innenraum. Auch hier sollten Sie alle relevanten Schalter und Funktionen bei einer Besichtigung testen. Achten Sie dabei auch auf die Abnutzung des Innenraums und vergleichen Sie diesen mit dem Tachostand. Ist dieser niedrig, der Innenraum aber stark abgenutzt, kann das ein Anzeichen für eine Tachomanipulation sein.

Wenn Sie eine Probefahrt vereinbaren, achten Sie darauf, dass der Verkäufer den Wagen nicht schon vorher warm gefahren hat. Manche Mängel, beispielsweise ein ruckeliges Getriebe oder ein unrunder Motorlauf, lassen sich erst beim Kaltstart entdecken.

Mängel am Gebrauchtwagen

Weißt ein Gebrauchtwagen vor oder nach dem Kauf Mängel auf, ist das nicht automatisch ein ausreichender Grund, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Käufer haben nur das Recht auf eine Rückgabe, wenn der Verkäufer den Schaden nicht innerhalb einer bestimmten Frist vollständig und wertminderungsfrei beheben kann. Ein unbehebbarer Schaden wäre beispielsweise ein Unfallschaden, da dieser in der Regel immer eine Wertminderung nach sich zieht. Grundsätzlich unterscheidet man dabei auch zwischen Mängeln, die durch herkömmlichen Verschleiß auftreten oder aber vom Verkäufer unwissentlich oder bewusst verschwiegen wurden.

Lackschäden dagegen können vom Verkäufer durchaus professionell beseitigt werden. Sind Kratzer oder Stellen, die der Nachbesserung bedürfen, zuvor nicht durch einen Unfall entstanden, sondern beispielsweise durch Vandalismus, bleibt der Wert des Fahrzeugs durch eine Ausbesserung oder eine Neulackierung erhalten. Im besten Fall haben Käufer hier die Möglichkeit, einen Rabatt einzufordern. Rein rechtlich gesehen muss der Verkäufer diesen aber nicht leisten.

Professionellen Rat suchen

Wenn Sie sich für einen teuren Gebrauchtwagen interessieren und diesen privat oder von einem selbstständigen Händler kaufen, kann auch ein Besuch beim TÜV, der DEKRA oder einem anderen Sachverständigen helfen. Hier lassen sich Termine vereinbaren, bei denen der Gebrauchtwagen beispielsweise im Rahmen einer Probefahrt gründlich durchgecheckt werden kann. So können Sie zumindest grobe Mängel ausschließen.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Beim Kaufvertrag ist wichtig, dass Sie alle Eigenschaften, die der Wagen bietet (Sonderausstattungen etc.), schriftlich vermerken. Den Kaufpreis sollten Sie sich generell quittieren lassen. Im Gegenzug bestätigen Sie, dass Sie das Fahrzeug, die Schlüssel und alle Fahrzeugpapiere erhalten haben - eine sogenannte Zug-um-Zug-Abwicklung. Geld bezahlen Sie erst dann, wenn der vollständige Kaufvertrag unterzeichnet ist.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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