Schleswig/Berlin - Die Ampel mit dem Linkspfeil zeigt Grün - Linksabbieger haben die Kreuzung dann für sich. Kommt es zum Unfall, müssen sie für Schäden in der Regel nicht haften.
Fällt die Ampel aber während des Abbiegens aus, kann das anders sein. In einem solchen Fall, über den das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig (Az.: 7 U 201/21) entschied, musste ein Autofahrer zu 20 Prozent selbst haften. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.
Erloschene Fußgängerampel als erkennbares Warnzeichen
Der Linksabbieger stieß mit einem geradeaus fahrenden Bus zusammen, der ihm entgegenkam. Das Gericht argumentierte, der Unfall sei abwendbar gewesen. Grundsätzlich dürfe der Autofahrer beim Abbiegen auf den grünen Ampelpfeil zwar vertrauen. Doch an der ebenfalls ausgefallenen Fußgängerampel hätte er den Ausfall der ganzen Ampelanlage erkennen können.
Das Gericht war daher der Meinung, dass der Unfall nicht unabwendbar war. Es sprach dem Abbiegenden nicht den vollen Schadenersatz zu, sondern lediglich 80 Prozent. © dpa
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