Häufig herrscht auf dem Parkplatz Unsicherheit: Darf ich fahren oder muss ich den von rechts kommenden Autofahrer vorlassen? Gilt hier die Vorfahrtsregel "rechts vor links"? Wie sieht es mit anderen Regeln der StVO aus? Auf welchen Parkplätzen die Straßenverkehrs-Ordnung gilt und mit welchen Einschränkungen, erfahren Sie hier.

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Grundsätzlich gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) überall dort, wo Sie öffentlichen Verkehr finden - theoretisch also auch auf öffentlichen Parkplätzen. Allerdings hat die StVO selbst dort nur eingeschränkte Gültigkeit und andere Grundregeln kommen zum Tragen, da Gerichte Parkplätze als Orte für "ruhenden Verkehr" ansehen.

"Hier gilt die StVO"-Schilder

Ein Schild mit der Aufschrift "Hier gilt die StVO" finden Sie auf vielen öffentlichen Flächen, zum Beispiel auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt. Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert, bezieht sich dieser Hinweis allerdings nur auf Paragraf eins der Straßenverkehrs-Ordnung, der ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme fordert.

Unterschiede zum regulären Straßenverkehr

In der Praxis gilt vor dem Hintergrund der ständigen Vorsicht daher eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h auf öffentlichen Parkplätzen. Außerdem sollten Sie jederzeit bremsbereit sein, damit Sie ausreichend schnell zum Stehen kommen, sollte es die Situation erfordern. Sind Sie schneller unterwegs und kommt es zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Auto, tragen Sie immer eine Mitschuld.

Beachten Sie auch, dass die Fahrspuren auf einem Parkplatz nicht wie Vorfahrtsstraßen im regulären Verkehr behandelt werden. Ein Auto, das Ihnen von rechts aus einer Parkbucht entgegenkommt, hat daher auch kein automatisches Vorfahrtsrecht. Darüber hinaus handelt es sich bei aufgemalten Pfeilen nur um Fahrtrichtungsempfehlungen. Sie müssen also jederzeit damit rechnen, dass sich ein anderer Autofahrer nicht daran hält und Ihnen entgegenkommt.

Privater Parkplatz: Hier gilt die StVO nie

Da die StVO nur im öffentlichen Raum gilt, sind private Parkplätze - zum Beispiel Stellflächen von Firmen oder Vereinen - davon ausgenommen. Der Besitzer des Parkplatzes kann eigene Regeln festlegen, die StVO anwenden oder Verkehrsschilder aufstellen. Diese stellen jedoch nur eine Orientierungshilfe dar - verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Kommt es auf einem Privatparkplatz zu einem Unfall, entscheidet das Gericht abhängig von den Umständen. Häufig bekommen alle Beteiligten an Parkplatzremplern eine Teilschuld.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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