Es geht weiter mit dem Wahlchaos: Laut dem Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hätte der VfGH die Stichwahl gar nicht aufheben dürfen. Er schaltet nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.
Gerade ist die Wiederholung der Stichwahl verschoben worden, da wird angezweifelt, ob eine Wiederholung überhaupt rechtens ist. Hinter dem neuen Kapitel im Bundespräsidenten-Wahlkrimi steckt der Wiener Top-Anwalt Georg Zanger. Er legte am Mittwoch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Gruppenbeschwerde ein, die sich gegen die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) richtet.
Rund 100 Personen haben sich laut Zanger der Klage angeschlossen und wollen sich damit dagegen wehren, dass ihre Stimmen für ungültig erklärt wurden. Der VfGH habe seine Kompetenzen überschritten, heißt es.
Der Knackpunkt für die Beschwerdeführer: Mit seiner Entscheidung - ohne das Verfahren zu prüfen - habe der VfGH die Verfassungsbestimmung des Artikel 141 im Bundes-Verfassungsgesetz in einem entscheidenden Punkt verändert und "dadurch für sämtliche Wahlen in Österreich eine Stattgebung einer Wahlanfechtung auch dann für zulässig erklärt, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit auf das Wahlergebnis ohne Einfluss war".
Zanger: FPÖ wird Wahlen immer anfechten können
"Egal wie die Wahl ausgehen wird", schreibt Zanger auf Facebook, "die FPÖ wird sie anfechten können. Der VfGH hat dazu die Instrumente geschaffen: es wird egal sein, ob manipuliert und oder von Einfluss! Der Sachverhalt reicht, wenn man nach den Verfassungsrichter geht. Wahlen haben bei uns Glückspielcharakter bekommen".
Falls der Europäische Gerichtshof die Beschwerde annehmen und die Entscheidung des VfGH kippen sollte, wäre Alexander Van der Bellen Präsident. Der VfGH hat bis dato nicht auf Zangers Beschwerde reagiert. (af)
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