FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache droht ein Nachspiel in der Causa Hass-Postings: Ein Anwalt hat ein Strafverfahren beantragt. Er will auch die Facebook-Seite des Politikers schließen lassen.

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Der Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Sachverhaltsdarstellung gegen Heinz-Christian Strache und die Facebook-Nutzer eingebracht, die Hasskommentare auf der Seite des FPÖ-Chefs hinterlassen hatten. Das meldet die Austria Presse Agentur (APA).

Strache hatte vergangene Woche einen Link der "Kronen-Zeitung" auf einen Artikel geteilt, in dem es um den vermutlichen Suizidversuch eines Asylwerbers ging. Er kommentierte den Link mit dem Wort "Fassungslos!".

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft die Anzeige von Amts wegen. Ein Bericht der Polizei liege noch nicht vor, schreibt die APA.

Vorwurf: Verhetzung

Zanger zufolge hat auch Strache gegen Paragraph 283 des StGB - Verhetzung - verstoßen. Gemäß Absatz 4 ist auch jener mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu verurteilen, der verhetzendes Material "in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht". Das habe der FPÖ-Chef getan, argumentiert Zanger.

Der Anwalt hat dem Bericht zufolge ein Strafverfahren gegen Strache und die Verfasser der Hass-Postings beantragt. Letztere müssen jedoch erst ausgeforscht werden. Zudem verlangt Zanger die Schließung von Straches Facebook-Seite - "unter Androhung der Untersuchungshaft wegen akuter Wiederholungsgefahr". (ank)

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